Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hausplus Gebäudedienstleistungen
Ludwigsluster Str. 71A
12619 Berlin
Stand: Mai 2026
Ludwigsluster Str. 71A
12619 Berlin
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Leistungen von Hausplus Gebäudedienstleistungen.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten durch Hausplus Gebäudedienstleistungen zustande.
§ 3 Leistungen und Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
2. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, insbesondere Sonderreinigungen, Zusatzarbeiten oder Mehraufwand, werden gesondert vergütet.
3. Wir sind berechtigt, Leistungen anzupassen, soweit dies aus technischen, organisatorischen oder objektbedingten Gründen erforderlich ist und dem Auftraggeber zumutbar bleibt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Zugang zu den Flächen, Wasser, Strom) rechtzeitig und unentgeltlich bereitgestellt werden.
2. Können Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht durchgeführt werden, gilt die Leistung als erbracht und ist zu vergüten.
3. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf besondere Risiken, empfindliche Materialien oder Vorschäden schriftlich hinzuweisen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
3. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug (§ 286 BGB).
4. Bei Zahlungsverzug ist Hausplus Gebäudedienstleistungen berechtigt, ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Abrechnung und Aufmaß
1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
2. Der Auftraggeber hat Aufmaße unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, gelten diese als anerkannt.
3. Offensichtliche Fehler bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Haftung und Vorschäden
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass ein geltend gemachter Schaden durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
2. Wir haften nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Materialermüdung oder die objektbedingte Beschaffenheit zurückzuführen sind.
3. Werden während der Ausführung verdeckte Mängel an der vertragsgegenständlichen Sache oder dem vertragsgegenständlichen Objekt sichtbar, ist eine Haftung von Hausplus Gebäudedienstleistungen für diese verdeckten Mängel sowie für Schäden, die durch die Freilegung oder Bearbeitung solcher Mängel entstehen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern Hausplus Gebäudedienstleistungen den Mangel oder den daraus resultierenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von Hausplus Gebäudedienstleistungen trägt der Auftraggeber.
4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
5. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
6. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Schadensmeldung
1. Offensichtliche Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
2. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, verliert der Auftraggeber seine Ansprüche, sofern der Schaden erkennbar war.
§ 9 Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung.
3. Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln hat Hausplus Gebäudedienstleistungen das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Minderung des vereinbarten Entgelts zu verlangen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.
§ 10 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Pandemien), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Hausplus Gebäudedienstleistungen, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Soweit die Ausführung der Leistung dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum unmöglich wird, ist Hausplus Gebäudedienstleistungen berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder in zumutbarer Weise anzupassen.
2. Im Falle einer solchen berechtigten Unterbrechung oder Umstellung aus Gründen höherer Gewalt bleibt Hausplus Gebäudedienstleistungen berechtigt, die vertraglich vereinbarte Abrechnung und
Rechnungslegung für die bereits erbrachten oder bereitgehaltenen Leistungen uneingeschränkt durchzuführen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, haben Laufzeitverträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, im Hauptvertrag wurde eine andere Regelung getroffen.
§ 12 Abwerbeverbot
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 24 Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeiter von Hausplus Gebäudedienstleistungen aktiv abzuwerben, direkt oder indirekt zu beschäftigen oder über Drittfirmen zu beauftragen.
2. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe nach dem „Hamburger Brauch“ fällig.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Hausplus Gebäudedienstleistungen (Berlin).
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt (Ausschluss der salvatorischen Klausel gem. § 306 BGB, bzw. standardmäßige Ersetzung durch gesetzliche Regelungen).